Montag, 6. September 2010

Teil 2: Oberamtsbeschreibung der Stadt Reutlingen von 1824

1545

Lage und Verhältnisse der Stadt
Reutlingen, eine Kreis- und Oberamtsstadt, liegt unter 26° 51′ 0″ Länge und 48° 30′ 6″ Breite, 9 Stunden von Stuttgart, an der Echaz und am Fuße der Achalm, 1150 bis 1170 Fuß über der Meeresfläche, auf einer sanft ansteigenden Ebene. Die Lage ist heiter und frey, die Umgebung malerisch, der Boden fruchtbar und reich an Obst und Wein. Auf der westlichen Seite der Stadt breitet sich eine weite, ziemlich ebene Fläche aus; auf der östlichen Seite zieht die Alp in den schönsten Formen hin.

Als Kreis- und Oberamtsstadt ist Reutlingen der Sitz der Regierung und der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises und aller oberamtlichen Stellen mit Ausnahme der Oberamtspflege, welche ihren Sitz in Pfullingen hat; ferner ist es Sitz eines Dekanats und neuerlich auch zum Sitz eines Generalats (General-Superintendez) bestimmt, und eines Postamts.

Als König Friedrich 7 gute Städte schuf, nahm er auch Reutlingen darunter auf, und dieser Vorzug hatte die Folge, daß die Stadt jetzt die Landtage neben dem Abgeordneten des Oberamts-Bezirks noch mit einem eigenen Deputirten beschickt. [81] Die grundherrlichen Rechte, oder vielmehr die Grundgefälle sind unter mehreren Besitzern vertheilt.

Den Zehnten bezieht durchaus die Stadtpflege, sie entrichtet aber für den Weinzehnten an den Staat eine jährliche Gülte von 60 Eimer Wein, oder wenn kein Wein wächst, von 3 fl. 20 kr. für den Eimer. Nur in einigen an der Markungsgränze liegenden Feldbezirken haben die K. Cameral-Verwaltung, die Universität Tübingen und der Spital Nürtingen theils allein, theils in Gemeinschaft den Zehnten zu beziehen. Auch ist der Novalzehnte der Herrschaft zuständig.

An Gefällen beziehen
der Staat ewige Zinse, über Abzug von 128 fl., welche neuerlich abgelöst worden sind, noch 260 fl. 14 kr., wovon 86 fl. auf Häusern und Gewerben ruhen.
Die Stadtpflege ewige Zinse aus den Weihergärten 328 fl. 45 kr., Canon aus den Allmandtheilen 600 fl. und einige Weingefälle.
Die Armenpflege Geld 57 fl. 30 kr. und einige kleine Gaben und Theilgebühren in Wein.
Die Kirchenpflege Geld 160 fl. 30 kr.
Die Spitalpflege Geld 85 fl. 38 kr. und wieder einige kleine Gaben und Theilgebühren in Wein, nebst 7 Scheffel Früchte.
Ferner beziehen die Bechtenpflege und die Pfarrey Unterhausen einige kleine Gefälle.


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