Dienstag, 21. Juli 2015

Vor 500 Jahren: Asyl für ehrliche Totschläger in Reutlingen

STADTLUFT MACHT FREI

Es war ein kaiserliches Privileg, das Reutlingen eine große Verantwortung auflud: Sogenannte "ehrliche" Totschläger konnten bis 1803 zwischen den Mauern der Reichsstadt Reutlingen um Asyl bitten. Und sie bekamen es auch, wenn sie glaubhaft machen konnten, dass sie niemanden in böser Absicht ermordet hatten, sondern in Notwehr oder im Affekt getötet hatten. Sie erhielten dann ein lebenslanges Bleiberecht, sie durften nicht ausgeliefert werden. Mehr noch: die Stadt vertrat die Interessen der Asylbewerber vor Gericht. 1495 war dieses Recht erstmals der Stadt gewährt worden, 1510 war es allerdings widerrufen worden, bevor es dann endgültig 1515 sanktioniert wurde. Die Historie dieses Privilegs hat Ralf Beck 1970 in den Reutlinger Geschichstblättern veröffentlicht. Von überall her kamen die Flüchtlinge, aufgenommen werden durften aber nur Totschläger, die nicht zum Gebiet der Reichsstadt gehörten. Beck berichtet, dass es in diesen Jahrhunderten nur Protestanten waren, die aufgenommen wurden. Es waren weder Juden noch Katholiken unter den Menschen, die Asyl erhielten.


Bildertanz-Quelle:RV Collage

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Häääähhhhhh!