Montag, 31. August 2015

1956: Muss der Mensch Roboter-Ampeln gehorchen?



"Den Weisungen und Zeichen der Polizeibeamten
und den Farbzeichen ist Folge zu leisten."

              1956: Straßenverkehrsordnung über die Einführung von Verkehrsampeln
 

Mitten in Reutlingen

 Bildertanz-Quelle: Starfotograf Paul Swiridoff  (1914-2002)



Bald 60 Jahre ist es her, da wollte es der Hamburger Rechtsanwalt Max Schreiter ganz genau wissen: Muss der Mensch den Befehlen eines Roboters folgen? Nein, meinte er und ging 1956 mit einem "Beitrag zum Roboterproblem" in die Geschichte der Grundrechte ein. Damals wurden überall in den Städten die "weißen Handschuhe" des Polizisten ersetzt durch automatische Ampelanlagen.

 Bildertanz-Quelle: Sammlung Helmut Akermann

Entsprechend wurde die Straßenverkehrsordnung so umgeändert, dass sie "erstmalig in unserem deutschen Recht eindeutig und offen einen Befehlshaber-Roboter mit mittelbarer Strafgewalt anerkannt" habe. Das ging ihm zu weit, da der Mensch sich die Natur untertan machen solle und nicht umgekehrt. Die Verantwortung für "Befehle an Menschen vermag nur der sehende Mensch, nie aber eine blinde, selbsttätig gewordene Sache" tragen. Natürlich kam er damit nicht durch. Denn das, was die Maschine da leistete, war ja ein Dienst am Menschen.


Bildertanz-Quelle:Raimund Vollmer (aktuelle Fotos

2 Kommentare:

Brigitte , geb. Berlinger hat gesagt…

Der Polizist auf dem oberen Foto ist mein Papa ( leider schon 1990 verstorben )ich freue mich so sehr über das Foto . Danke !!!!

Raimund Vollmer hat gesagt…

Dann freuen wir uns ganz arg mit, liebe Brigitte!